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Mitgliedsbeiträge und Aufnahmebedingungen (gültig ab dem 01. Januar 2006):
| I. Jahres-Mitgliedsbeiträge |
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€ |
| Aktive Mitglieder |
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1.100,- |
| Kinder bis 14 Jahre |
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66,- |
| Jugendliche bis 20 Jahre |
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137,50 |
| Studenten und Azubis bis 27 Jahre |
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275,- |
| Fördernde Mitglieder |
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275,- |
| Schnupper-Mitglieder |
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1.100,- |
| Jahres-Mitglieder |
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1.700,- |
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| II. Aufnahmebedingungen für Neumitglieder |
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1. Mitgliedsbeiträge a) Bei Aufnahme in der ersten Kalenderjahreshälfte wird ein voller Jahres- Mitgliedsbeitrag erhoben. b) Bei Aufnahme in der zweiten Kalenderjahreshälfte wird der halbe Jahres- Mitgliedsbeitrag fällig.
2. Aufnahmegebühren Aktive und fördernde Mitglieder (siehe I., Ziffer 1-5) Als Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragsrechnung ein Jahres-Mitgliedsbeitrag abgebucht.
3. Schnupper-Mitglieder Der Golf Club bietet Interessenten eine auf den 31.12. des Jahres befristete Probemitgliedschaft an. Der Beitrag wird gem. I. 6 ohne Aufnahmegebühr erhoben.
4. Jahres-Mitglieder Der Golf Club bietet Interessenten eine jährliche Mitgliedschaft an. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, falls er nicht bis zum 30.9. eines Jahres gekündigt wird. Der Beitrag wird gem. I. 7 ohne Aufnahmegebühr erhoben. Es besteht die Option, nach 10 Jahren kostenfrei in eine aktive Mitgliedschaft zu wechseln. |
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| III. Investitionsumlage |
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Zur Beteiligung an den Investitionen des Golf-Clubs bzw. als Beitrag zur Tilgung der durch Investitionen des Golf Clubs entstandenen Verbindlichkeiten leisten NEUMITGLIEDER eine Investitionsumlage nach folgender Maßgabe:
1. AKTIV-MITGLIEDER (siehe I. 1) zahlen eine Investitionsumlage in Höhe von 5.000 €.
2. JUGENDLICHE (siehe Ziffer I. 2-4) sind erst dann zur Zahlung der vorstehenden Investitionsumlage verpflichtet, wenn Sie ihre Ausbildung beendet haben, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
3. SCHNUPPER-, JAHRES- und FÖRDER-MITGLIEDER (siehe I. 5-7) sind zur Zahlung der vorstehenden Investitionsumlage verpflichtet, wenn sie erstmalig aktive Mitglieder werden. Bei Jahresmitgliedern wird ein Teil der bisher gezahlten Beiträge auf die Investitionsumlage angerechnet.
4. ZAHLUNGSMODALITÄTEN DER INVESTITIONSUMLAGE Grundsätzlich ist der Golf Club auf einen zeitnahen Eingang der Investitionsumlage angewiesen. Nach Absprache kann die Investitionsumlage in Teilbeträgen geleistet werden, dabei bietet der GCSO folgende Vergünstigungen: |
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| Teilzahlung |
Jahresrate (€) |
Gesamtbetrag (€) |
| sofortige Zahlung |
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4000,- |
| 2 |
2100,- |
4200,- |
| 3 |
1433,33 |
4300,- |
| 4 |
1100,- |
4400,- |
| 5 |
900,- |
4500,- |
| 6 |
766,66 |
4600,- |
| 7 |
671,42 |
4700,- |
| 8 |
600,- |
4800,- |
| 9 |
544,44 |
4900,- |
| 10 |
500,- |
5000,- |
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Die Regulierung der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Investitionsumlagen erfolgt per Abbuchungsverfahren; entsprechende Vollmacht wird dem Golf Club erteilt.
Hier können Sie die Eintrittsunterlagen als PDF herunterladen.
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