19.01.2026
Betreten der Grüns bei Rauhreif, Frost oder Schnee untersagt
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Wir weisen darauf hin, dass das Betreten der Sommergrüns sowie des Putting- und Chippinggrüns bei Rauheif, Frost oder Schnee untersagt ist.

Gefrorene Grashalme werden durch Betreten dauerhaft geschädigt. Die entstehenden Schäden zeigen sich später als kahle oder braune Stellen und beeinträchtigen die Grünqualität erheblich.

Wir danken euch für euer Verständnis und eure Mithilfe zum Schutz unserer Grüns.

Euer GCSO Team