Allgemeine Wettspielbedingungen

1. Geltungsbereich und Grundlagen

Diese Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele, die vom Golf Club Siegen-Olpe e.V. (GCSO) ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist.

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des GCSO. Das Wettspiel wird auf Grundlage des World Handicap Systems (WHS) ausgerichtet. Die in Einzelzählspielen erzielten Ergebnisse sind Handicap-relevant, sofern alle Bestimmungen des WHS erfüllt sind.

Eine Einsichtnahme in diese Regelwerke ist im Sekretariat möglich.

Die in diesem Dokument verwendete männliche Bezeichnung von Personen dient der sprachlichen Vereinfachung und gilt für alle Geschlechter.
 

2. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind, sofern in der Ausschreibung nicht anders definiert, alle Mitglieder des GCSO sowie Amateure mit HCPI 54 und niedriger, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins oder anerkannten internationalen Golf Clubs sind. Zusätzlich ist die Teilnahme nur für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet.

Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung ist der zum Meldeschluss gültige World Handicap Index (WHI) gemäß DGV-Intranet, einsehbar unter www.golf.de.

Das in der Ausschreibung genannte Nenngeld ist bei der Abholung der Scorekarte im Sekretariat zu bezahlen. Teilnehmer, die nicht GCSO-Mitglied sind, müssen zusätzlich zum Nenngeld das tagesgültige Greenfee entrichten.


3. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Wettspielen ist wie folgt möglich:
• Über die „Club in One“ App
• Über die Homepage des GCSO (www.gcso.de) im Menüpunkt „Sport“
• Telefonisch/Persönlich im Sekretariat des GCSO

Es gilt der in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Meldeschluss. Ist in der Ausschreibung des Wettspiels kein Meldeschluss angegeben, sind Anmeldungen bis 14:00 Uhr am Vortag des Wettspiels möglich.

Ist die in der Ausschreibung festgelegte Höchstzahl der Teilnehmer erreicht, können sich weitere Interessenten in eine Warteliste eintragen.

Die Spielleitung kann bei Eingang von weniger als 12 Meldungen entscheiden, auf eine Siegerehrung am Spieltag zu verzichten.


4. Abmeldung

Abmeldungen sind bis zum Meldeschluss über die „Club in One“ App oder persönlich/telefonisch im Sekretariat möglich. E-Mails oder SMS zur Abmeldung werden nicht akzeptiert.

Abmeldungen nach dem Meldeschluss sind ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Sekretariat oder telefonisch möglich.

Wettspielteilnehmer, die sich nach Meldeschluss abmelden oder nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Entrichtung des Nenngeldes nicht befreit. Dies gilt auch für Wettspiele mit kostenpflichtiger Abendveranstaltung.

Bei wiederholtem Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung kann eine temporäre Teilnahmesperre verhängt werden.


5. Abschläge und Startzeiten

Sofern es in der Ausschreibung keine Aussagen zu den Abschlägen gibt, wird von den roten (Damen) bzw. gelben (Herren) Abschlägen gespielt.

Für einige Wettspiele kann der Spieler bei der Anmeldung eine bevorzugte Startzeit (früh/mittel/spät) angeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Erfüllung des Wunschs.

Die Startzeiten werden in der Regel zeitnah nach Meldeschluss im Internet auf www.gcso.de und in der „Club In One“ App veröffentlicht und per e-Mail an die Spieler versandt (sofern die e-Mailadresse dem Club bekannt ist). Zusätzlich erfolgt ein Aushang am Infoboard.


6. Zusammenstellung der Spielgruppen

Die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Bestimmung der Zähler erfolgt ausschließlich durch die Spielleitung gemäß folgenden Prioritäten:
1. Priorität: gemäß Ausschreibung (HCPI aufsteigend; Hoch/Mittel/Tief …)
2. Priorität: Startwunsch Früh/Spät

Die Spielleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung des Handicap Index vorzunehmen.

Sind die Zähler nicht auf den Scorekarten vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, entscheidet die jeweilige Spielgruppe über die Bestimmung der Zähler.


7. Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekannt gegeben.

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht:
• das Wettspiel abzusagen oder abzubrechen (z.B. wegen Unwettergefahr)
• die jeweiligen Platzregeln zu festzulegen
• die festgelegten Startzeiten zu verändern
• weitere Teilnehmende auch nach Meldeschluss zuzulassen
• die Ausschreibungsbedingungen zu ändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben

Nach dem Start der ersten Spielgruppe sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Bei auftretenden Regelfragen während des Wettspiels sollten die Spieler einen Regelball nach Regel 20.1c spielen und den Fall vor Abgabe der Scorekarte der Spielleitung zur Entscheidung vorlegen.

Der Starter und die Platzaufsicht handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrage der Spielleitung.


8. Spielgeschwindigkeit

Die Regel 5.6 zum zügigen Spiel und gegen unangemessene Verzögerung ist unbedingt einzuhalten. Sofern eine Spielergruppe keine andere Vereinbarung trifft, wird „Ready Golf“ gespielt.

9. Spielunterbrechung

Das Wettspiel kann gemäß Regel 5.7 von der Spielleitung wegen drohender Gefahr (z.B. Unwetter) oder aus anderen Gründen unterbrochen werden.

Es gelten folgende Sirenen-Warntöne:
Ein langer Signalton: Sofortige Unterbrechung wegen Gefahr. Das Loch darf nicht zu Ende gespielt werden!
Zwei kurze Signaltöne: Sofortige Wiederaufnahme des Spiels.
Drei kurze Signaltöne: Normale Unterbrechung ohne Gefahr. Das Loch darf zu Ende gespielt werden.

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, müssen alle Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen und sich unverzüglich zum nächstliegenden geschützten Ort (Blitzschutzhütte, Clubhaus oder Pflegehof) begeben.

Die Spieler dürfen das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat (Regel 5.7).

Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern keine Ausnahme nach Regel 5.7b vorliegt.

Die Spielleitung unterrichtet die Spieler des GCSO fortlaufend über die „Club in One“ App über den weiteren Verlauf der Spielunterbrechung. Auch ein möglicher Abbruch des Wettspiels wird über die „Club in One“ App mitgeteilt. Die Spieler sollten daher bei einer Spielunterbrechung ihr Smartphone einschalten, die Mitteilungen in der „Club in One“ App beachten und diese an die Mitspieler ihrem Umfeld weitergeben.

Bei einem durch die Spielleitung abgebrochenen Wettspiel ist die Anzahl der bereits beendeten Löcher ausschlaggebend für die Wertung. Bei einer 18-Loch-Runde müssen für die Handicap-relevante Wertung mindestens 10 Löcher beendet worden sein. Bei nur 9 oder weniger beendeten Löchern wird die Runde nicht gewertet. Bei Turnieren über 9 Löcher ist keine Wertung einer nicht beendeten Runde möglich. Das nachträgliche Verkürzen einer Runde (z.B. 9 statt 18 Löcher) durch die Spielleitung ist nicht erlaubt.

Über die Vergabe von Preisen bei einem abgebrochenen Wettspiel entscheidet die Spielleitung in Abstimmung mit dem Sponsor.


10. Beendigung des Wettspiels

Die Scorekarte ist im Sekretariat des Clubhauses zurückzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt diese als abgegeben.

Das Wettspiel ist durch den Turnierabschluss im Club in One System beendet.


11. Hilfsmittel

Es gilt die Regel 4.3 zum Gebrauch von Ausrüstung.

Die Benutzung von Entfernungsmessgeräten ist erlaubt.

Smartphones sind als Entfernungsmesser zulässig, sofern Sie nur die einfache Strecke messen können und keine anderen Umstände messen oder schätzen, die den Spieler bei der Schlägerwahl oder dem nächsten Schlag unterstützen.

Die Mitnahme eines Smartphones wird empfohlen, um im Fall einer Spielunterbrechung Informationen der Spielleitung zu empfangen.

Smartphones sollten während des Spiels auf lautlos gestellt sein.

In Anlehnung an die Empfehlung durch den DGV obliegt die Freigabe der Cart-Nutzung während eines Wettspiels grundsätzlich und ausschließlich der Spielleitung.

Die Spielleitung legt folgendes fest:
Ein Spieler, der voll wettbewerbsfähig (d.h. Handicap-relevantes Spiel und Anrecht auf Gewinn eines Preises) an einem Wettspiel teilnimmt, ist dann zur Nutzung eines vereinseigenen oder privaten Carts berechtigt, wenn er eines dieser Kriterien erfüllt:
• im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichen „G“ ist
• mindestens das 50. Lebensjahr vollendet hat
• ein aktuelles Attest vorlegt.

Ist keines dieser Kriterien erfüllt, spielt der Spieler bei Cart-Nutzung das Turnier außer Konkurrenz.

Der Spieler darf andere Spieler, die diese Kriterien nicht erfüllen, sowie deren Ausrüstung nicht mit dem Cart befördern.

Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.

Jeglicher Versuch einer unphysiologischen Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Anwendung einer Dopingsubstanz vor oder während des Turniers ist untersagt.


12. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)

Lochspiel
Ist in der Ausschreibung keine abweichende Regelung angegeben bzw. ist lediglich „Stechen durch Spielfortsetzung“ angegeben, gilt: Endet ein Lochspiel gleich („All Square“), wird Loch für Loch weitergespielt, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Start und Reihenfolge der Löcher im Stechen entsprechen der vorgegebenen Reihenfolge gemäß Ausschreibung für das Lochspiel. Im Vorgabenlochspiel werden die Vorgabeschläge wie auf der festgesetzten Runde angerechnet.

Zählspiel über 18 Löcher
Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) die neun „schwersten“ Löcher des Platzes. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs „schwersten“ Löcher des Platzes, dann die drei „schwersten“ Löcher und bei erneuter Gleichheit am Ende das „schwerste“ Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

Zählspiel über 9 Löcher
Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) die sechs „schwersten“ Löcher des Platzes, dann die drei „schwersten“ Löcher und bei erneuter Gleichheit am Ende das „schwerste“ Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.


13. Sonderwertungen

Für gegebenenfalls ausgeschriebene Sonderwertungen gelten die folgenden Regeln, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.

Nearest to the Pin

Es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Grün liegt. Die Entfernung ist vom Ballmarker, der hinter dem Ball platziert werden muss, bis zum vorderen Lochrand zu messen.

Longest Drive und Nearest to the Line

Es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf kurz gemähter Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegt.


14. Preisvergabe und Siegerehrung

Die Siegerehrung findet in der Regel im Anschluss an das Turnier im Clubhaus des GCSO statt.

Sofern es in der Wettspielausschreibung keine Angaben zu den Doppelpreisausschlüssen gibt, gilt der Doppelpreisausschluss (Brutto vor Netto).

Bei Fernbleiben eines Preisträgers von der Siegerehrung entscheidet die Spielleitung bzw. der Sponsor über den Modus für die Preisweitergabe bzw. die Aufbewahrung der Preise.

Bei Spielabbruch entscheidet die Spielleitung bzw. der Sponsor über den Modus der Preisvergabe und die Einbeziehung abgebrochener Einzelrunden in eine Gesamtwertung.


15. Haftung

Der GCSO übernimmt keine Haftung bei körperlicher Verletzung, Beschädigung und Verlust jeglicher Art. Jeder Teilnehmer hat sich gegen Sportunfälle und Haftpflichtansprüche selbst zu versichern.


16. Datenschutz

Im Rahmen des Wettspiels werden personenbezogene Daten erfasst, gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht.

Mit der Anmeldung zum Wettspiel akzeptiert der Teilnehmer die Regelungen zum Datenschutz des GCSO. Die Regelungen sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.golfclub-siegen-olpe.de/fileadmin/content/user_upload/Datenschutzinformationen_1.1.pdf

Wir wünschen allen Teilnehmern ein schönes Spiel!

Wenden im Oktober 2023
Der Vorstand